Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie"
| 1. DGPPN-Zertifizierung "Forensische Psychiatrie" |
| 2. Weiterbildungsinhalte Theorie (DGPPN) |
| 3. Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie" (Weiterbildungsordnung für Ärzte) |
1. DGPPN-ZERTIFIZIERUNG "FORENSISCHE PSYCHIATRIE"
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) vergibt das Zertifikat "Forensische Psychiatrie". Für den Zeitraum von 3 Jahren galt bis zum 31.10.2003 eine erleichterte Übergangsregelung. Diese wurde durch folgende Regelungen abgelöst:
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Die Beschlüsse der DGPPN zum Zertifikat "Forensische Psychiatrie" können im Mitteilungsorgan der Fachgesellschaft nachgelesen werden:
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2. WEITERBILDUNGSINHALTE THEORIE (DGPPN)
Für das Zertifikat "Forensischer Psychiater" der DGPPN müssen folgende theoretische Weiterbildungsinhalte nachgewiesen werden. Diese sind im Rahmen anerkannter Weiterbildungsveranstaltungen zu erwerben.
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Gebiet |
Untergebiet |
Thema |
Dauer |
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Allgemeines |
Grundlagen |
Rolle des Sachverständigen |
12 |
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Strafrecht |
Schuldfähigkeit |
Grundsätze |
40 |
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Jugendrecht |
§ 105 JGG, § 3 JGG |
8 |
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Opfer und Zeugen |
Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen |
8 |
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Kriminalprognose |
Theoretische und methodische
Grundlagen |
40 |
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Andere Fragen |
Haftfähigkeit, Vernehmungsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit |
4 |
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Zivilrecht |
Sonstige Fragen |
Geschäftsunfähigkeit |
24 |
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Kinder und Jugendliche |
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Sozialrecht |
Aufgaben des Sozialrechts |
Sozialrechtliche Grundbegriffe |
20 |
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Verwaltungsrecht, Disziplinarrecht, Wehrtauglichkeit, Fahreignung |
4 |
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Maßregelvollzug |
Rechtliche Grundlagen |
der Unterbringung |
56 |
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Formale und strukturelle |
der Sicherung |
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Behandlung |
Empirisches Wissen zur
Straftäterbehandlung |
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Gefängnispsychiatrie |
12 |
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Randgebiete |
Rechtspsychologie |
4 |
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Rechtsmedizin |
Beurteilung der
Alkoholintoxikation |
8 |
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Zusammen |
240 |
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3. SCHWERPUNKT "FORENSISCHE PSYCHIATRIE" (WEITERBILDUNGSORDNUNG FÜR ÄRZTE)
Der Deutsche Ärztetag hat im Mai 2003 die Schwerpunktbezeichnung "Forensische Psychiatrie" beschlossen. In die (Muster-)Weiterbildungsordnung sind die unten stehenden Bestimmungen aufgenommen worden. Diese wurden im wesentlichen in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern übernommen. Wenden Sie sich für die für Sie verbindlichen Bestimmungen bitte an Ihre zuständige Landesärztekammer.
Schwerpunktbezeichnung "Forensische Psychiatrie"
(Quelle: (Muster)Weiterbildungsordnung 2003 gemäß Beschluss des 106. Deutscher Ärztetag 2003 in Köln, www.baek.de)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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